Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere detaillierten Mietbedingungen und AGB. Wir legen Wert auf faire Partnerschaften und transparente Vereinbarungen für Ihren reibungslosen Buchungsablauf bei OGEELAA.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Mietbedingungen Ogeelaa – Events, Rentals & More § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über die Hüpfburg „MonsterSpaß“ (inklusive Zubehör wie Gebläse, Unterlegplane usw.) zwischen Ogeelaa – Events, Rentals & More (nachfolgend „Vermieter“) und den Kunden (nachfolgend „Mieter“). Mit der Buchungsanfrage oder der Entgegennahme der Auftragsbestätigung stimmt der Mieter diesen AGB zu. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden. § 2 Mietgegenstand & Spezifikationen 1. Vermietet wird die Hüpfburg „MonsterSpaß“ (inkl. Gebläse, 230 V, und Unterlegplane). 2. Die Hüpfburg hat die Maße 5,20 × 4,20 × 3,90 m (Länge × Breite × Höhe) und ist nach DIN EN 14960 zertifiziert. 3. Die Nutzung ist auf maximal 10 Kinder gleichzeitig und eine Gesamtbelastung von 400 kg beschränkt. 4. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu privaten Veranstaltungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. § 3 Vertragsabschluss, Widerruf & Stornierung 3.1 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) annimmt. Inhalt des Vertrags sind Mietobjekt, Mietzeitraum, Entgelt, Logistikvereinbarungen, Stornobedingungen sowie diese AGB. 3.2 Vertragliches Rücktrittsrecht („Grace Period“) Der Mieter erhält das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der Buchungsanfrage kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Die Ausübung kann formlos oder über den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link erfolgen. 3.3 Stornierung vor Mietbeginn (regulär) Sollte der Mieter außerhalb der 24-stündigen Frist den Vertrag stornieren, werden folgende Stornogebühren fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: - Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises (kostenfreie Stornierung). - Zwischen 14 und 7 Tagen vor Mietbeginn: 30 % des reinen Mietpreises. - Zwischen 7 Tagen und 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des reinen Mietpreises. - Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 100 % des reinen Mietpreises. 3.4 Berechnungsgrundlage & Kaution Die Stornogebühren beziehen sich ausschließlich auf den reinen Mietpreis. Ggf. gebuchte Logistik- oder Lieferkosten werden nicht berechnet, sofern sie noch nicht angefallen sind. Die Kaution wird nicht mit Stornogebühren belastet und vollständig erstattet. 3.5 Schlechtwettergarantie Ist für den gebuchten Event-Tag eine amtliche Wetterwarnung (z. B. Dauerregen, Starkregen oder Sturmwarnung ab Windstärke 5) des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für den Aufstellort aktiv, kann der Mieter ab 72 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Die Stornierung erfolgt über den Link in der Buchungsbestätigung. § 4 Preise, Zahlung & Kaution 1. Es gelten die im Angebot genannten Tarife für die Nutzung unter der Woche (Mo–Do) oder am Wochenende (Fr–So/Mo). 2. Die Bezahlung erfolgt spätestens bei Übergabe/Lieferung in bar oder per PayPal. 3. Bei Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben. 4. Die Kaution wird nach Rückgabe und erfolgreicher Überprüfung der Hüpfburg auf Schäden, Nässe und Verschmutzung unverzüglich erstattet. § 5 Übergabe, Logistik & Rückgabe 1. Selbstabholung: Die Abholung erfolgt am Vortag zwischen 18:00 und 20:00 Uhr an der Adresse des Vermieters. Die Rückgabe erfolgt am letzten Buchungstag bis spätestens 18:00 Uhr. Die Selbstabholung ist kostenfrei. 2. Lieferung & Aufbau: Optional können Lieferung und Aufbau als kostenpflichtige Zusatzleistung vereinbart werden. Details werden im Angebot festgehalten. 3. Zustand: Der Mieter prüft die Hüpfburg bei Übergabe. Erkennbare Mängel sind sofort zu rügen. Die Rückgabe muss trocken, sauber und vollständig erfolgen. § 6 Pflichten des Mieters & Benutzungsregeln 6.1 Aufsichtspflicht Die Hüpfburg muss während der gesamten Nutzungsdauer ununterbrochen von einer geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsregeln. 6.2 Wetter & Sicherheitsanweisungen Bei Regen, aufkommendem starken Wind (ab Windstärke 5 / ca. 38 km/h) oder Gewitter ist der Betrieb sofort einzustellen. Das Gebläse ist vom Stromnetz zu trennen und vor Nässe zu schützen. Die Hüpfburg ist umgehend abzulassen und gegen Wegwehen zu sichern. Der Aufstellort muss eben, sauber, hindernisfrei und frei von spitzen Gegenständen sein. Die Hüpfburg ist mit den mitgelieferten Erdnägeln/Ankerpunkten sturmsicher zu verankern. 6.3 Benutzungsregeln In der Hüpfburg gilt ein striktes Verbot von: - Schuhen, Brillen, Schmuck, Gürteln oder harten Gegenständen. - Speisen, Getränken, Kaugummis und Süßigkeiten. - Saltos, Raufen, Schubsen oder Klettern an den Außenwänden. - Tieren. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Der Mieter ist für die Aufklärung der Nutzer verantwortlich. § 7 Rückgabe, Prüfung & Mängelhaftung 1. Die Hüpfburg ist trocken, sauber und unbeschädigt zurückzugeben. 2. Da eine vollständige Prüfung auf verdeckte Schäden, Nässe oder Verschmutzung im eingerollten Zustand bei Rückgabe nicht möglich ist, behält sich der Vermieter eine detaillierte Nachprüfung innerhalb von 7 Werktagen vor. 3. Werden bei dieser Nachprüfung Schäden, extreme Verschmutzungen oder Nässe festgestellt, die nachweislich während der Mietzeit durch den Mieter verursacht wurden, haftet der Mieter hierfür. 4. Für erforderliche Reinigungs- oder Trocknungsarbeiten wird der tatsächliche Aufwand berechnet, mindestens jedoch eine Pauschale von 75,00 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis nachgelassen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. 5. Diese Regelung zur nachträglichen Haftung des Mieters gilt auch dann, wenn die Kaution bereits teilweise oder vollständig an den Mieter erstattet oder ausgehändigt wurde. § 8 Haftung des Vermieters 1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. 2. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 4. Die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Vermietung bleibt unberührt. § 9 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. 2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Sofern es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand Bautzen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. § 10 Sonderregelungen für öffentliche und gewerbliche Veranstaltungen (Ergänzung zu den bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OGEELAA) 1. Abweichende Nutzung: Sofern abweichend von der primär privaten Nutzung eine gewerbliche, vereinsmäßige oder öffentliche Nutzung (z. B. Stadtfeste, Firmenfeiern, Tage der offenen Tür, Kindergartenfeste) vereinbart wird, gelten verbindlich die nachfolgenden erweiterten Bedingungen. 2. Übernahme der Betreiberpflichten: Der Mieter übernimmt für die gesamte Dauer der Überlassung die vollen Pflichten des Betreibers gemäß der europäischen Sicherheitsnorm DIN EN 14960. 3. Erweiterte Aufsichtspflicht und Sicherheitsvorgaben: Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Betriebsdauer eine geeignete, erwachsene und absolut nüchterne Aufsichtsperson für die Hüpfburg abzustellen. Der Mieter stellt eigenverantwortlich sicher, dass: Die maximale Benutzeranzahl und das zulässige Gesamtgewicht der Hüpfburg niemals überschritten werden. Das Gebläse, die Stromzufuhr und die Kabelwege für unbefugte Dritte, Zuschauer und Kinder absolut unzugänglich abgesperrt und gesichert werden. Die Hüpfburg bei Windgeschwindigkeiten ab 38 km/h (Windstärke 5) oder bei aufkommendem Unwetter, Gewitter oder Starkregen unverzüglich geräumt und kontrolliert luftentleert wird. Alle Sicherheitsabstände zu Hindernissen sowie die korrekte Bodenverankerung (Erdnägel bei Rasen / ausreichende Ballastierung bei harten Böden) durchgehend eingehalten werden. 4. Haftungsfreistellung im Innenverhältnis: Verletzt sich ein Nutzer oder ein sonstiger Dritter im Rahmen der Veranstaltung aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht, einer Missachtung der Sicherheitsvorgaben oder durch das Fehlverhalten anderer Nutzer, stellt der Mieter den Vermieter (OGEELAA) von allen Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Haftungsansprüchen im Innenverhältnis vollständig frei. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung gegen Krankenkassen, Sozialversicherungsträger oder geschädigte Privatpersonen. 5. Nachweis der Versicherungspflicht des Mieters: Der Mieter bestätigt mit seiner Buchung, dass für die geplante Veranstaltung eine ausreichende Veranstalter- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht, welche Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Betrieb von gemieteten temporären Spielgeräten (Hüpfburgen) ausdrücklich abdeckt. 6. Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung: Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die Nutzungseinschränkung aus § 2 Abs. 4 und nutzt das Mietobjekt ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters auf einer öffentlichen, vereinsmäßigen oder gewerblichen Veranstaltung (vertragswidrige Nutzung), ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (z. B. für erhöhten Reinigungsaufwand, Reparaturen oder den Differenzbetrag zum regulären Event-Tarif) sowie das Recht zur fristlosen Kündigung und sofortigen Abholung des Mietobjekts vor Ort bleiben hiervon unberührt.